Wer als Unternehmen oder Hausverwaltung räumen muss, wie oft, und wie Sie sich im Streitfall absichern.
Grundstückseigentümer und Betreiber gewerblich genutzter Flächen (Parkplätze, Gehwege, Zufahrten) sind verpflichtet, Glätte und Schnee so zu beseitigen, dass Passanten und Kunden nicht zu Schaden kommen. Diese Pflicht kann per Vertrag an einen Winterdienst übertragen werden – die Verantwortung für die lückenlose Dokumentation bleibt aber zentral, um im Schadensfall die ordnungsgemäße Erfüllung nachzuweisen.
Im Streit- oder Versicherungsfall zählt nicht die Erinnerung, sondern der belastbare Beleg: Welche Temperatur herrschte wann, wie viel Niederschlag fiel, wann wurde geräumt. Ohne durchgehende Aufzeichnung der Wetterlage ist der Einwand "es war nicht glatt" oder "wir haben rechtzeitig reagiert" kaum zu widerlegen – und ebenso schwer zu beweisen.
Wetterlog zeichnet Temperatur, Niederschlag und weitere Wetterdaten für Ihre Standorte automatisch und manipulationssicher auf – per Hash-Kette gerichtsverwertbar. Kein manuelles Protokollieren, kein Streit über "wann genau".
Pläne ansehenGrundsätzlich der Grundstücksbesitzer bzw. die Hausverwaltung. Bei vertraglicher Übertragung an einen Winterdienst geht die Haftung über – die Übertragung muss schriftlich dokumentiert sein.
Werktags meist 6/7–20/22 Uhr, bei Dauerschneefall mehrfach täglich. Kommunale Satzungen können abweichen.
Durch lückenlose, manipulationssichere Wetterdokumentation gekoppelt mit Einsatznachweisen. Wetterlog automatisiert den Wetterteil vollständig.