Eisregen & überfrierende Nässe: Wann gestreut werden muss
Die gefährlichsten Glätteformen kommen ohne Schnee. Wie sie entstehen, wann die Streupflicht einsetzt – und wie Sie rechtzeitig davon erfahren.
Glätte ohne Schnee: die unterschätzte Gefahr
Bei Schneefall ist für jeden sichtbar, dass geräumt werden muss. Gefährlicher sind Wetterlagen, in denen der Boden nass aussieht, aber bereits gefroren ist. Viele Glätteunfälle passieren genau in diesen Situationen – und gerade dann wird später darüber gestritten, ob die Glätte erkennbar war und ob rechtzeitig reagiert wurde.
Die drei häufigsten Glätteformen
Eisregen / Glatteis
Regen fällt auf gefrorenen Boden oder gefriert als unterkühlter Regen beim Auftreffen. Es bildet sich ein geschlossener, kaum sichtbarer Eisfilm.
Überfrierende Nässe
Feuchtigkeit auf dem Boden gefriert bei sinkenden Temperaturen, typischerweise abends, nachts und am frühen Morgen.
Reifglätte
Luftfeuchtigkeit schlägt sich bei klarer, kalter Nacht als Reif auf Oberflächen nieder – besonders auf Brücken, Rampen und Metallflächen.
Welche Messwerte auf Glättegefahr hinweisen
- Temperatur um oder unter 0 °C, besonders bei fallender Tendenz
- Niederschlag bei Temperaturen nahe dem Gefrierpunkt
- Hohe Luftfeuchte (etwa ab 85 %) in klaren, kalten Nächten
- Vorangegangener Regen oder Tauwetter mit anschließendem Temperatursturz
Die Lufttemperatur in zwei Metern Höhe kann dabei über null liegen, während der Boden bereits gefroren ist. Standortgenaue, zeitlich dichte Messwerte sind deshalb aussagekräftiger als ein einzelner Blick aufs Thermometer.
Wann die Streupflicht einsetzt
Grundsätzlich muss gestreut werden, sobald Glätte entsteht oder erkennbar droht und die satzungsmäßigen bzw. gesetzlichen Zeiten laufen. In Deutschland sind das die Zeiten der jeweiligen Gemeindesatzung, in Österreich nach § 93 StVO 6 bis 22 Uhr. Gerichte unterscheiden dabei zwischen allgemeiner Glätte und vereinzelten Glättestellen: Bei allgemeiner Glätte besteht eine deutlich weitergehende Pflicht.
Eine generelle Pflicht zum vorbeugenden Streuen wird meist verneint. Gibt es aber konkrete Anhaltspunkte – eine amtliche Glättewarnung, nasse Flächen bei fallenden Temperaturen –, kann ein frühzeitiges Eingreifen geboten sein. Wer diese Anhaltspunkte kennt und nicht reagiert, hat im Streitfall einen schweren Stand.
Sonderfall anhaltender Eisregen
Bei andauerndem Eisregen wird Streugut sofort von einer neuen Eisschicht überzogen. Die Rechtsprechung verlangt hier kein sinnloses Dauerstreuen (u. a. OLG Schleswig, 11 U 14/00). Die Pflicht ruht aber nur, solange Streuen tatsächlich wirkungslos ist. Sobald der Eisregen nachlässt, muss in angemessenen Abständen gestreut werden. Genau diese zeitliche Abfolge – wann regnete es, wann hörte es auf, wann wurde gestreut – muss sich später belegen lassen.
Frühwarnung statt Kontrollfahrt auf Verdacht
Viele Winterdienste fahren bei unsicherer Wetterlage vorsorglich Kontrollrunden – mit hohem Personal- und Fahrzeugaufwand. Eine automatische Warnung, die auf Messwerte am jeweiligen Standort reagiert, macht diese Entscheidung einfacher: Sie wissen, an welchem Objekt die Temperatur fällt, während der Boden noch feucht ist.
Gleichzeitig entsteht ein Nachweis, wann die Warnung eingegangen ist und wie die Lage zu diesem Zeitpunkt war. Das hilft im Streitfall in beide Richtungen: Es zeigt, dass Sie aufmerksam waren – und wann Glätte tatsächlich erst entstanden ist.
Smart Warnmeldungen von Wetterlog
Legen Sie eigene Regeln je Standort fest, etwa "Glättegefahr: Temperatur unter 1 °C bei Niederschlag oder hoher Luftfeuchte". Wetterlog prüft die Werte stündlich und benachrichtigt Ihr Team per E-Mail, Browser-Push oder WhatsApp – mit Cooldown, damit niemand mit Nachrichten überflutet wird. Alle Messwerte werden zusätzlich manipulationssicher aufgezeichnet.
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FAQ
Muss bei Eisregen durchgehend gestreut werden?
Nein, solange Streuen wirkungslos ist. Sobald es wieder wirkt, muss in angemessenen Abständen gestreut werden.
Muss vorbeugend gestreut werden?
Allgemein meist nicht. Bei konkreten Anhaltspunkten für bevorstehende Glätte kann frühes Eingreifen aber geboten sein.
Was unterscheidet Glatteis von überfrierender Nässe?
Glatteis entsteht durch Regen auf gefrorenem Boden, überfrierende Nässe durch bereits vorhandene Feuchtigkeit, die bei sinkenden Temperaturen gefriert.
Diese Seite bietet einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.